18. Mai 2020. Wie kann man gute Büroarbeit bei einem erforderlichen Mindestabstand unter den Beschäftigten von 1,5 m umsetzen? Der Fachbereich Büroarbeit in Zusammenarbeit mit der Region Berlin/Potsdam des Verbands für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI) hat Präventionsmaßnahmen definiert, die einen weitgehenden Infektionsschutz sicherstellen sollen.
Aufgrund der SARS-CoV-2-Gegebenheiten ist es erforderlich, über die Arbeitsabläufe und Strukturen in den Büros nachzudenken. Ziel aller durch den VDSI empfohlenen Maßnahmen soll ein weitgehender Infektionsschutz sein. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sei, die Abstände von mindestens 1,5 m zwischen den Beschäftigten wo irgend möglich einzuhalten. Dieses ließe sich durch unterschiedliche technische und organisatorische Maßnahmen realisieren, bevor personenbezogene Maßnahmen einzuleiten seien. Die Handlungsempfehlungen, die unter Federführung der Region Berlin/Potsdam des VDSI (Christoph Benning) und unter Mitwirkung des Fachbereichs Büroarbeit (Michael Schurr, Karl-Heinz Lauble) entstanden sind, lassen sich unter vdsi.de/corona einsehen.